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Monopolkommission warnt vor Software-Patenten

Am 8.7.2002 veröffentlichte die deutsche Monopolkommission ihr XIV. Hauptgutachten „Netzwettbewerb durch Regulierung“. In Kapitel V, Abschnitt 4.4 geht es dort um „Patentierbarkeit und Patentierung von Softwareprodukten“. (Siehe Ziffer 112 und 114 der 56seitigen Kurzfassung des Gutachtens.)

Die Monopolkommission kritisiert die derzeitige Erteilungspraxis des europäischen Patentamts:

Das EPA schafft [...] einen zusätzlichen Ausschlusstatbestand, der sich aus Wortlaut und Systematik des Art. 52 EPÜ nicht ergibt [...]. Insgesamt hat [...] die nationale Rechtsprechung den Gesetzeswortlaut weitgehend aus den Augen verloren.

Insbesondere sieht sie eine Gefahr für den Mittelstand:

Empirische Studien über das Verhalten von kleinen und mittleren Unternehmen im Softwarebereich haben gezeigt, dass Patente für diese zu den am wenigsten effizienten Methoden des Investitionsschutzes zählen.

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