Chronik der Software-Patente in der EU
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1971: |
Die Berner Übereinkunft stellt Software Werken der Literatur
gleich. Damit gilt für Software das Urheberrecht: Der Autor
entscheidet, welche Handlungen (anwenden, kopieren,
weiterverbreiten, …) für wen erlaubt sind und für wen
nicht.
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1973: |
Die europäische Patentübereinkunft (EPÜ) vereinheitlicht das
europäische Patentrecht. In Artikel 52 werden dabei Patente auf
Software („Programme für Datenverarbeitungsanlagen“)
ausdrücklich ausgeschlossen.
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20.2.2002: |
Die EU-Kommission verabschiedet einen Richtlinienentwurf,
demzufolge Software („computerimplementierte
Erfindungen“) patentierbar werden soll.
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Juli 2002: |
Die europäische Monopolkommission warnt vor Software-Patenten
und kritisiert die derzeitige Praxis, EU-Software-Patente
entgegen geltendem Recht zuzulassen.
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24.9.2003: |
Das EU-Parlament formuliert den Richtlinienentwurf um, so daß
Software nicht patentierbar wird, und verabschiedet die
geänderte Richtlinie in 1. Lesung.
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18.5.2004: |
Der EU-Ministerrat formuliert einen neuen Richtlinienentwurf,
der die Änderungen des EU-Parlaments rückgängig macht, und
legt diesen mit knapper Mehrheit als „gemeinsamen
Standpunkt“ der Mitgliedsstaaten vor. Entgegen vorherigen
Ankündigungen liefert das deutsche Justizministerium die
entscheidenden Stimmen.
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1.6.2004: |
Das niederländische Parlament fordert die niederländische
Regierung auf, ihre Zustimmung zum „gemeinsamen
Standpunkt“ im EU-Ministerrat zurückzunehmen.
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23.9.2004: |
Die offizielle Verabschiedung des „gemeinsamen
Standpunkts“ wird „aufgrund von Schwierigkeiten mit
der Übersetzung“ auf nach den Neuwahlen zum EU-Parlament
vertagt.
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1.11.2004: |
Nach geänderten Stimmenverhältnissen infolge der
EU-Osterweiterung ist der „gemeinsame Standpunkt“
vom 18.5.2004 nicht mehr mehrheitsfähig.
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17.11.2004:
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Die polnische Regierung drängt auf Rücknahme des
„gemeinsamen Standpunkts“.
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25.11.2004:
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Der „gemeinsame Standpunkt“ vom 18.5.2004 erscheint
als A-Punkt auf der Tagesordnung des EU-Rats für Wettbewerb
Fischerei. („A-Punkt“ = „Da kein
Diskussionsbedarf besteht, wird dieser Punkt gemeinsam mit der
Tagesordnung angenommen.“) Polen kündigt ein Veto an; der
Punkt wird daraufhin wieder von der Tagesordnung entfernt.
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21.12.2004:
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Der „gemeinsame Standpunkt“ vom 18.5.2004 erscheint
als A-Punkt auf der Tagesordnung des EU-Rats für Landwirtschaft
und Fischerei. Polen verhindert das Abnicken.
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24.1.2005: |
Der „gemeinsame Standpunkt“ vom 18.5.2004 erscheint
als A-Punkt auf der Tagesordnung des EU-Rats für Landwirtschaft
und Fischerei. Polen verhindert das Abnicken.
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31.1.2005: |
Der „gemeinsame Standpunkt“ vom 18.5.2004 erscheint
als A-Punkt auf der Tagesordnung des EU-Rats für allgemeine
Fragen und Außenbeziehungen. Dänemark verhindert das Abnicken.
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2.2.2005: |
Der Rechtsausschuß des EU-Parlaments empfiehlt einen Neustart
des Verfahrens.
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5.2.2005: |
Der „gemeinsame Standpunkt“ vom 18.5.2004 erscheint
als A-Punkt auf der Tagesordnung des EU-Rats für allgemeine
Fragen und Außenbeziehungen. Dänemark verhindert das Abnicken.
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9.2.2005: |
Das spanische Parlament spricht sich gegen den
„gemeinsamen Standpunkt“ des Ministerrats aus.
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11.2.2005: |
Das niederländische Parlament fordert die niederländische
Regierung auf, den „gemeinsamen Standpunkt“ des
Ministerrats nicht mehr zu unterstützen.
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17.2.2005: |
Das EU-Parlament beantragt offiziell einen Neustart des
festgefahrenen Verfahrens.
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18.2.2005: |
Der deutsche Bundestag kritisiert mit den Stimmen von CDU/CSU,
SPD, Grünen und FDP die Bundesregierung für ihre Unterstützung
des „gemeinsamen Standpunkts“ und fordert sie auf,
stattdessen die Position des EU-Parlaments zu unterstützen.
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24.2.2005: |
Der „gemeinsame Standpunkt“ vom 18.5.2004 erscheint
als A-Punkt auf der Tagesordnung des EU-Rats für Landwirtschaft
und Fischerei, verschwindet aber wieder.
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27.2.2005: |
Eine im Auftrag des EU-Parlaments durchgeführte Studie weist auf
das Risiko amerikanischer Verhältnisse bei Annahme des
„gemeinsame Standpunkt“ des EU-Ministerrats hin.
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28.2.2005: |
Die EU-Kommission weist den Antrag des EU-Parlaments auf
Neustart des Verfahrens ohne Begründung zurück.
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7.3.2005: |
Der „gemeinsame Standpunkt“ vom 18.5.2004 erscheint
als A-Punkt auf der Tagesordnung des EU-Rats für Wettbewerb.
Dänemark, Polen und Portugal fordern Umwandlung in einen B-Punkt
(= neue Diskussion). Dies wird jedoch von der luxemburgischen
Ratspräsidentschaft – unter Mißachtung der
Geschäftsordnung des Rats – abgewiesen: Der
„gemeinsame Standpunkt“ wird als A-Punkt
(= „ohne Diskussionsbedarf“) verabschiedet.
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6.7.2005: |
Das EU-Parlament weist den Richtlinienvorschlag des
EU-Ministerrats in 2. Lesung mit überwältigender Mehrheit
(nahezu drei Viertel) zurück.
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Frühjahr/Sommer 2006: |
Die EU-Kommission startet den Versuch, die Erteilungspraxis des
Europäischen Patentamts im
European Patent Litigation
Agreement (EPLA)
zu kodifizieren – ohne Beteiligung des EU-Parlaments.
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