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Aktuell: (heise online)
Bundesgerichtshof ebnet Weg für Softwarepatente
EU-Software-Patente durch die Hintertür
Nachdem das EU-Parlament die Richtlinie zur Einführung von
Software-Patenten in Europa mit überwältigender Mehrheit
abgelehnt hat, und auch das
European Patent Litigation Agreement (EPLA)
gescheitert ist, soll dieses nun unter dem Namen
United Patent Litigation System (UPLS)
doch noch eingeführt serden.
Durch EPLA/UPLS erhebt die EU-Kommission de facto das
Europäische Patentamt zur entscheidenden Instanz in
Patentstreitigkeiten. Dieselbe Instanz, die in der
Vergangenheit unter Mißachtung geltenden Rechts über 65000
Patente auf Software und Geschäftsmethoden erteilt hat, soll
also in Zukunft darüber entscheiden, welche Patente zulässig
sind und welche nicht.
Das EU-Parlament hat dabei kein Mitspracherecht.
Software-Patente –
demnächst auch in Europa?
Kann man für die Anwendung einer komplett
selbständig entwickelten Software oder
Geschäftsmethode wegen „Diebstahl geistigen
Eigentums“ gerichtlich belangt werden?
Das Gesetz sagt: Nein. (Artikel 52 EPÜ) Das Urheberrecht einer
Software liegt beim Entwickler. Dieser entscheidet darüber, wer
die Software verwenden oder kopieren darf. Der
„Besitz einer Idee“ (Patent auf Software oder
Geschäftsmethode) ist hingegen nicht möglich.
In Widerspruch zu diesem geltenden Recht haben die europäischen
Patentämter über 65000 Patente auf reine Software und
Geschäftsmethoden erteilt. Damit herrschen in der EU de
facto bereits dieselben Verhältnisse wie in den
USA: Alles ist patentierbar. De jure
ist es derzeit noch anders: Unter Berufung auf Artikel 52 EPÜ
hat man gute Chancen, im Falle einer Patentklage das Patent zu
Fall zu bringen.
Um diesen Widerspruch aufzulösen, soll das Gesetz
geändert werden.
Sollte dieser Fall eintreten, kann jeder Anwender und
Entwickler von Software für Dinge verklagt werden, die er
völlig selbständig entwickelt hat –
nämlich dann, wenn sich jemand anderer die zugrundeliegenden
Ideen bereits hat patentieren lassen.
Über 65000 bereits – gegen geltendes Recht –
erteilte Software-Patente würden bei dieser Gesetzesänderung
auf einen Schlag rechtlich durchsetzbar!
Dies käme einem Berufsverbot für Programmierer gleich.
Nur große Firmen könnten weiterhin programmieren. Für den
Verbraucher bedeutet das:
- Weniger Auswahl
- Schlechtere Qualität
- Höherer Preis
- Schlechterer Service
Helfen Sie mit, diese Katastrophe zu verhindern!
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