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Aktuell: (heise online) Bundesgerichtshof ebnet Weg für Softwarepatente

EU-Software-Patente durch die Hintertür

Nachdem das EU-Parlament die Richtlinie zur Einführung von Software-Patenten in Europa mit überwältigender Mehrheit abgelehnt hat, und auch das European Patent Litigation Agreement (EPLA) gescheitert ist, soll dieses nun unter dem Namen United Patent Litigation System (UPLS) doch noch eingeführt serden.

Durch EPLA/UPLS erhebt die EU-Kommission de facto das Europäische Patentamt zur entscheidenden Instanz in Patentstreitigkeiten. Dieselbe Instanz, die in der Vergangenheit unter Mißachtung geltenden Rechts über 65000 Patente auf Software und Geschäftsmethoden erteilt hat, soll also in Zukunft darüber entscheiden, welche Patente zulässig sind und welche nicht.

Das EU-Parlament hat dabei kein Mitspracherecht.


Software-Patente –
demnächst auch in Europa?

Kann man für die Anwendung einer komplett selbständig entwickelten Software oder Geschäftsmethode wegen „Diebstahl geistigen Eigentums“ gerichtlich belangt werden?

Das Gesetz sagt: Nein. (Artikel 52 EPÜ) Das Urheberrecht einer Software liegt beim Entwickler. Dieser entscheidet darüber, wer die Software verwenden oder kopieren darf. Der „Besitz einer Idee“ (Patent auf Software oder Geschäftsmethode) ist hingegen nicht möglich.

In Widerspruch zu diesem geltenden Recht haben die europäischen Patentämter über 65000 Patente auf reine Software und Geschäftsmethoden erteilt. Damit herrschen in der EU de facto bereits dieselben Verhältnisse wie in den USA: Alles ist patentierbar. De jure ist es derzeit noch anders: Unter Berufung auf Artikel 52 EPÜ hat man gute Chancen, im Falle einer Patentklage das Patent zu Fall zu bringen.

Um diesen Widerspruch aufzulösen, soll das Gesetz geändert werden.

Sollte dieser Fall eintreten, kann jeder Anwender und Entwickler von Software für Dinge verklagt werden, die er völlig selbständig entwickelt hat – nämlich dann, wenn sich jemand anderer die zugrundeliegenden Ideen bereits hat patentieren lassen.

Über 65000 bereits – gegen geltendes Recht – erteilte Software-Patente würden bei dieser Gesetzesänderung auf einen Schlag rechtlich durchsetzbar!

Dies käme einem Berufsverbot für Programmierer gleich. Nur große Firmen könnten weiterhin programmieren. Für den Verbraucher bedeutet das:

  • Weniger Auswahl
  • Schlechtere Qualität
  • Höherer Preis
  • Schlechterer Service

Helfen Sie mit, diese Katastrophe zu verhindern!